Finanzierungsmöglichkeiten

Bund und Länder bieten vielseitige Finanzierungsmöglichkeiten für Weiterbildungen im Bereich Personalwesen. Welche Option für wen infrage kommt, kannst Du hier nachlesen.

Die Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Die Weiterbildung zum Personalreferenten qualifiziert Teilnehmer zur Fachkraft im Personalbereich. Nicht selten verspricht dies bessere berufliche Aufstiegschancen und ein höheres Gehalt. Je nach Anbieter, Lehrgangsdauer und Abschluss kostet die Weiterbildung zum Personalreferenten teilweise allerdings weit mehr als 1.000 €. Ein Betrag, den nicht jeder ohne Weiteres aufbringen kann. Um sich zum Personalreferenten weiterzubilden, müssen Teilnehmer also zunächst investieren. Zum Glück gibt es zahlreiche staatliche Fördermöglichkeiten, über die Du die Weiterbildung zumindest teilweise finanzieren kannst.

Wer wird wie gefördert?

Die finanziellen Förderprogramme durch Bund und Länder sind im Namen ebenso unterschiedlich, wie die Personengruppen, die sie beanspruchen können. Sowohl Angestellte als auch Arbeitslose und Berufsrückkehrer haben Anspruch auf die Förderung ihrer Weiterbildung zum Personalreferenten. Im Folgenden findest Du eine Übersicht zu den verschiedenen Finanzierungsmodellen:

Bildungsprämie

Prämiengutschein:

  • Voraussetzung ist ein Gespräch in einer der bundesweiten Beratungsstellen (s. unten)
  • Maximal alle 2 Jahre ist ein Prämiengutschein in Höhe von 50 % der Kosten des Lehrgangs, maximal aber 500 €, möglich.

Voraussetzungen:

  • Der Bildungsanbieter, der die Weiterbildung zum Personalreferenten durchführen soll, muss vom Land oder Staat anerkannt sein
  • Maximales Bruttojahreseinkommen von bis zu 20.000 €, bei Verheirateten bis zu 40.000 €
  • Die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine gültige Arbeitserlaubnis

Weiterbildungssparen:

  • Kombinierbar mit Prämiengutschein
  • Lehrgangskosten werden mit vermögenswirksamen Leistungen (arbeitsvertraglich geregelte Geldleistung, die der Arbeitgeber auf ein festgesetztes Anlagekonto einzahlt) finanziert
  • Offizielles Beratungsgespräch ist Voraussetzung
  • Der Berater stellt einen Spargutschein aus, den der Sparer ausfüllen und bei der Bank einreichen muss
  • Die 7-jährige Sperrfrist des Festgeldkontos verfällt mit Hilfe des Gutscheins und die Weiterbildung lässt sich mit sofortiger Wirkung finanzieren

Wo genau Deine zuständige Beratungsstelle ist und weitere Infos zur Bildungsprämie unter Bildungspraemie.info.

Weiterbildungsstipendium

 
  • Förderung von begabten Berufseinsteigern
  • Zuschuss von bis zu 6.000 €, verteilt auf 3 Jahre, der nicht zurückgezahlt werden muss

Voraussetzungen:

  • Maximales Alter 25 Jahre (in Ausnahmefällen 27 Jahre)
  • Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Note „gut“ (also mit mindestens 87 Punkten) abgeschlossen

oder

  • Sehr erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

oder

  • Explizite Empfehlung durch Arbeitgeber oder Berufsschule

Infos bei der zuständigen Beratungsstelle sowie bei der Stiftung für berufliche Begabtenförderung.

Bundesagentur für Arbeit

Bildungsgutschein:

  • Übernahme der gesamten Kosten wie Fahrt-, Lehrgangs- oder Verpflegungskosten
  • Gutschein gebunden an Bildungsziel, Dauer und Region

Voraussetzungen:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 3 Jahre Berufspraxis
  • Die Weiterbildung zum Personalreferent ist notwendig, um Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu beenden

Den Bildungsgutschein bewilligt die Agentur für Arbeit nach Ermessen und nach einem persönlichen Beratungstermin

WeGebAU: („Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“)

  • Anteilige oder vollständige Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur bei Geringqualifizierten über 45 Jahren
  • Das Mindestalter von 45 Jahren entfällt, wenn der Arbeitgeber die Lehrgangskosten zur Hälfte übernimmt. Der Lehrgang muss dazu, vor dem 31. Dezember 2014 beginnen.

Voraussetzungen:

  • Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss oder Beschäftigte, die seit mindestens 4 Jahren in ungelernter Tätigkeit sind
  • Durch Agentur zugelassener Bildungsanbieter muss ausgewählt sein

Rehabilitationsförderung: (Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben)

Das Programm umfasst alle Leistungen, die die Leistungsfähigkeit von Menschen mit vorhandener oder drohender Behinderung erhalten oder verbessern. Dazu gehören beispielsweise vermittlungsunterstützende Leistungen, Gründungszuschüsse oder berufliche Weiterbildung. Ziel ist es in jedem Fall, diese Menschen wieder einzugliedern oder bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Anträge auf diese Leistungen sind bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Bildungskredit

 
  • Zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 100 €, 200 € oder 300 € im Monat, bis zu 24 Monatsraten
  • Kreditvolumen beträgt bis zu 7.200 €
  • Einkommens- und vermögensunabhängig
  • Rückzahlung erst nach 4 Jahren

Voraussetzungen:

  • Fortgeschrittene Ausbildungsphase

Weitere Infos beim Bundesverwaltungsamt Köln

Förderungsprogramme der Bundesländer (beispielhaft)

 
  • Bildungsscheck (Brandenburg, NRW)
  • Weiterbildungsbonus (Schleswig-Holstein)
  • Quali-Scheck (Rheinland-Pfalz)
  • Weiterbildungsscheck (Sachsen, Thüringen)

Finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber

Neben Bund und Ländern gibt es für Weiterbildungsinteressierte auch noch die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung seitens des Arbeitgebers zu erfragen. Sich an der Finanzierung der Weiterbildung zum Personalreferenten zu beteiligen, hat auch Vorteile für den Arbeitgeber. Denn das Berufsfeld des Personalwesens befindet sich im Wandel. Spezialisten, beispielsweise für Personalrecruiting oder -entwicklung, werden in Zukunft gefragt sein. Für Dich gibt es zum Beispiel die Aussicht auf eine höhere Position oder auf eine Gehaltserhöhung. Es ist ratsam, die entsprechenden Vorzüge in einem Gespräch vorzutragen.